Allgemeine Geschäftsbedingungen


Zugrunde liegen die Bestimmungen der neusten Fassung der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt.

 

Das Preisangebot richtet sich nach den derzeit gültigen Kosten. Tarifliche Lohnsteigerungen nach Vertragsschluss werden vom Kunden im tatsächlichen Ausmaß zuzüglich des beruflich üblichen Zuschlags für lohngebundene Kosten getragen. Erhöhungen oder Senkungen der dem Angebot zugrunde liegenden Materialpreise, die erst nach Vertragsabschluss entstehen, werden bei Rechnungserstellung angemessen berücksichtigt.  

 

Lieferung bzw. Ausführung wird nach Möglichkeit zum Termin ausgeführt. Verzögerungen verursacht durch Personalausfälle, Bezugsschwierigkeiten etc., sind vom Unternehmer nicht zu vertreten. Der Kunde kann hieraus keine Rechte herleiten. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse berechtigen den Unternehmer vom Rücktritt. Hierbei ist er nicht verpflichtet Schadensersatz zu leisten.

 

Zahlungen sind ohne Skontoabzug  vorzunehmen. Bei Verzug von mehr als 30 Tagen nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe der Bankdebetzinsen, wenigstens aber 5% Zinsen berechnet.

 

Bis zur restlosen Bezahlung bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum des Unternehmers, soweit dies rechtlich möglich ist.

 

Farbige Verfugung der Wand und Bodenfliesen: Bauphysikalische Besonderheiten die von Bauvorhaben zu Bauvorhaben völlig unterschiedlich sind, können von uns nicht beeinflusst werden. Farbschattierungen oder leichte Verfleckungen in der Gesamtfläche, können deshalb keine Gewährleitungsansprüche begründen.

 

Verklebung von Wand und Bodenfliesen: Beim Kleben der Fliesen und Platten können keine größeren Unebenheiten ausgeglichen werden. Auf Wunsch kann die zu verklebende Fläche in einem vorherigen Arbeitsgang zum großen Teil ausgeglichen werden. Diese Arbeiten werden dann gesondert in Rechnung gestellt. 

 

Etwaige Beanstandungen sind bis spätestens einer Woche nach Lieferung bzw. Ausführung vorzunehmen. Nicht sofort erkennbare oder später auftretende Mängel sind innerhalb derselben Frist nach Kenntnis zu rügen.

 

Dehnungsfugen sind Wartungsfugen und sind somit von der Gewährleistung ausgeschlossen.